Berufswunsch: Fotograf

Der Beruf des Fotografen des Fotografen ist vielseitig und spannend, man trifft immer wieder auf neue Menschen, arbeitet in einer kreativen Umgebung und kann sich dabei frei ausleben, doch genauso vielseitig, wie der Beruf ist, genauso vielseitig sind die Möglichkeiten in diesem Beruf zu arbeiten.


Die Ausbildung zum Fotografen

In Deutschland ist der Fotograf ein handwerklicher Lehrberuf, die Bezeichnung ist somit geschützt! Die Regelausbildungszeit dauert 3 Jahre. Wer sich also in Deutschland Fotograf nennen möchte, muss sich mit den Regeln der Handwerkskammern auseinandersetzen, zu fotografieren und sich einfach Fotograf zu nennen, verstößt gegen die Handwerksordnung (HwO) und kann Bußgelder nach sich ziehen.

Die Inhalte der Fotografen Ausbildung werden in der Ausbildungsordnung geregelt, nach der Ausbildung zum Fotografen kann der Auszubildende eine Weiterbildung zum Fotomeister machen.


Alternative Ausbildungen

Die Novellierung der Handwerksordnung hatte eine Vielzahl neuer Ausbildungsangebote im fotografischen Bereich zur Folge, Abschlüsse als Diplom Foto-Designer und Fotoassistent, o.ä. Bezeichnungen, werden von unterschiedlichen privaten Bildungsträgern angeboten.

DOCH VORSICHT! Für die Einordnung als Handwerksfotograf ist nicht die geführte Bezeichnung entscheidend! Entscheidend ist das ausgeübte Tätigkeitsfeld. Auch ein Foto-Designer muss sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen, wenn er handwerklich tätig ist.


Mögliche Berufsfelder

Die meisten von Euch kennen die klassischen Studiofotografen, das Fotostudio an der Straße, wo man hingeht und Familienportraits, Bewerbungsbilder, Passbilder und andere Studioaufnahmen machen zu lassen. Häufig bietet der Studiofotograf auch Außentermine an, fotografiert Hochzeiten oder andere Veranstaltungen. Hier finden auch die meisten Ausbildungen zum Fotografen statt und hier werden auch immer mal wieder Praktikanten genommen, um ihnen den Alltag eines Fotografen zu zeigen. Der Vorteil eines Studios ist, dass es feste Arbeitszeiten und Öffnungszeiten hat, so dass man immer auch etwas zu tun gibt.

Neben diesen Studios gibt es auch noch industrielle Fotostudios, die meist von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden. Sie haben keine Laufkundschaft, fotografieren beispielsweise Maschinen, Produkte oder auch Essen. Diese Studios bieten ebenfalls die Möglichkeit eine Ausbildung und häufig auch Praktikumsplätze, sind aber nicht immer leicht zu finden. Allerdings liegt hier gerade der Vorteil, denn hier kommen auch nicht so viele Bewerbungen für Ausbildungsplätze an.

Ein weiterer Bereich, den viele kennen dürften sind die Modefotografen, spätestens wenn man einmal im Fernsehen eine Sendung wie „Germanys next Topmodel“ oder ähnliches gesehen hat, kennt man diesen Berufszweig. Zweifellos ist dieser Bereich interessant und spannend, man reist viel, übernachtet in unterschiedlichsten Ländern und kommt viel rum. Doch die meisten dieser Fotografen sind freiberuflich tätig, sie haben vielleicht ein Studio, sind aber nicht immer vor Ort und können daher auch nur selten tatsächlich Fotografen ausbilden.

Der Bildjournalist ist ebenfalls ein Berufszweig in der Fotografie, den viele von Euch kennen. Er liefert die Bilder für Zeitungen, Zeitschriften und Internetportale. Den Bildjournalisten sieht man auch auf größeren Veranstaltungen und auch auf Konzerten. Auch hier sind die meisten Bildjournalisten als freiberufliche Fotografen unterwegs und arbeiten auf eigene Rechnung, wie es so schön heißt. Sie sind also nicht bei einer Zeitung angestellt und beziehen kein festes, regelmäßiges Gehalt, sondern werden für die Story und die Bilder die sie liefern bezahlt.

Auch der Tier- und Naturfotograf gehört in diese Kategorie der Fotografen, bei ihm kommt allerdings noch erschwerend hinzu, dass er häufig alleine unterwegs ist, um Tiere nicht zu verschrecken. Er verbringt viel Zeit damit Motive zu suchen oder auf sie zu warten. Auch in diesem Bereich wir eher nicht ausgebildet.

Im Bereich des Bildjournalismus finden in der Regel keine Ausbildungen statt, es gibt jedoch einige private Akademien, die eine solche Ausbildung zum Bildjournalisten anbieten, denn für diese Berufsgruppe ist es nicht nur wichtig gute Bilder zu machen und die Kamera zu beherrschen, sondern auch Texte schreiben, Storys finden und vermarkten gehört ebenfalls zu diesem Beruf und eine klassische Berufsausbildung des Handwerks werden diese Inhalte überhaupt nicht vermittelt oder angesprochen, da sie nichts mit der klassischen Fotografenausbildung zu tun haben.

Einige Unternehmen haben sich auf den Bereich der Produktfotografie spezialisiert, große Werbeagenturen oder Agenturen, die vor allem Fotografien für online Shops, Kataloge o.ä. herstellen, ein Beispiel wäre hier Wiethe Objektiv, einer der großen Anbieter für Produktfotografien in Deutschland. Diese Unternehmen beschäftigen Fotografen, bilden jedoch in der Regel auch keine aus, weil sie nicht die Vorraussetzungen für eine Ausbildung bieten und keine handwerklich organisierten Betriebe sind.

Die Bereiche in denen Foto)grafen arbeiten sind vielseitig, neben den geschilderten Bereichen gibt es beispielsweise auch noch Fotografen in folgenden Sparten:

  • Architekturfotografien (auch Innenarchitektur) häufig aber auch von Bildjournalisten gemacht, die für Verlage von Kalendern und Fotobüchern eine Fotostrecke erstellen.
  • Museumsfotografien (Fotografien von Artefakten zur Katalogisierung)
  • Medizinische Fotografien (z.B. zur Dokumentation von Operationen o.a.)
  • Kriminalfotografie (in Zusammenarbeit mit der Polizei, Tatortfotografie)
  • Stockfotografie (Arbeiten werden ohne Auftraggeber erstellt und bei speziellen Bildagenturen angeboten, z.B. AdobePhotostock)
  • Theaterfotografie (Erstellen von Aufnahmen aus den Auftritten, General- und Kostümproben für die Öffentlichkeitsarbeit, Plakate, etc.)
  • Fotokünstle

Arbeiten als Fotograf

Der Beruf des Fotografen ist in Deutschland in erster Linie eine Domäne des Handwerks, lange Zeit war es kaum möglich in diesen Beruf als Quereinsteiger zu Arbeiten.

Als vor einigen Jahren jedoch das Hanfwerksrecht novelliert wurde, fiel die Meisterpflicht und auch die Ausbildungspflicht für Fotografen und nun kann sich jeder in Deutschland als Fotograf selbständig machen oder auch als angestellter Fotograf arbeiten, sofern er das notwendige Wissen und die technischen Möglichkeiten hat.


Berufsausübung ohne Ausbildung

Ursprünglich war die Tätigkeit als selbstständiger Fotograf nur mit abgeschlossener Meisterprüfung möglich. Im Jahr 2004 wurde die Handwerksordnung allerdings Novelliert und seitdem gehört der Beruf des Fotografen laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2).

Berufsfotografie ist seitdem auch für Autodidakten ohne Meisterprüfung erlaubt! Im Grunde kann sich somit jeder als Fotograf selbständig machen  und sich als Fotograf bezeichnen! Ohne Gesellenabschluss dürfen diese jedoch keine neuen Fotografen ausbilden (HwO).

Es wurde allerdings nur die Ausbildungs- und Meisterpflicht aufgehoben! Eine Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage B) ist für handwerkliche Fotografie  (Hochzeiten, Portraits, Architektur, Produkte) noch immer vorgeschrieben. Ob Sie sich eintragen lassen müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer!

Für viele Fotografen war diese Veränderung ein ziemlicher Schock und in vielen Bereichen hat sie auch zu einem regelrechten Verdrängungswettbewerb geführt, denn es gab plötzlich einen Wettbewerb zwischen Hauptberuflichen Fotografen und nebenberuflichen Hobbyfotografen, die auf Grund ihres selbst angeeigneten Wissens und auf Grund der Tatsache, dass sie nicht zwingend auf den Verdienst als Fotografn angewiesen sind, mit ganz anderen Preisen kalkulieren konnten.

Doch Vorsicht, nur weil jetzt jeder in Deutschland als Fotograf arbeiten darf, heißt das nicht, dass es keine Regeln zu beachten gibt oder das die Handwerkskammerpflicht aufgehoben wurde. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Fotograf“ immer noch ein geschützter Handwerksbegriff und die klassischen Tätigkeiten der Auftragsfotografien (z.B. Passbilder, Bewerbungsbilder, Portraitbilder, Hochzeitsfotografien, etc.) unterliegen immer noch der Handwerkskammerpflicht. Ihr müsst Euch also eventuell bei der Handwerkskammer anmelden, wenn ihr diese Tätigkeiten ausübend wollt, sonst drohen Euch Strafzahlungen.


Selbständiger Handwerker, Angestellter, Freiberufler oder Künstler?

Grundsätzlich gibt es diese vier Unterscheidungen für Fotografen, die einzelnen Tätigkeitsfelder gehören immer in eine dieser Kategorien.

Ein selbständiger Handwerksfotograf ist ein Fotograf, der in seiner Art der Fotografie Vorgaben (z.B. bei Bewerbungsbildern und Portraits), Gesetzen (z.B. bei Passbildern) oder genauen Vorstellungen seiner Kunden unterliegt. Er kann nicht frei arbeiten, sondern muss sich an die genauen Vorgaben seines Auftrags halten, die Fotografien sind nach Art und Aussehen definiert, daher unterliegen viele Fotografen auch heute noch den Regeln der Handwerkskammern und müssen dort Mitgliedsbeiträge entrichten. Als Selbständiger Fotograf bedeutet das, dass man selbst für seine Krankenversicherung (Pflichtversicherung in Deutschland!) und seine Rentenversicherung aufkommen muss, die Kosten hierfür trägt man vollständig alleine und muss diese über seine Aufträge verdienen. Handwerksfotografen sind berufsgenossenschaftspflichtig, das heißt ihr müsst neben den Beiträgen für die Handwerkskammer, auch Beiträge an die für Euch zuständige Berufsgenossenschaft zahlen, damit ihr in Eurer Tätigkeit auch unfallversichert seid.

Als angestellter Fotograf kann Euch die Eingruppierung Eures Arbeitgebers im Grunde egal sein! Ihr müsst nicht einmal offiziell als Fotograf eingestellt sein und könnt trotzdem als Fotograf arbeiten, häufig werden Verträge als Fotodesigner oder Fotoassisten oder als Angestellter im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit geschlossen, um keine Schwierigkeiten mit der Handwerkskammer zu bekommen oder um das Tätigkeitsfeld etwas offener und flexibler zu fassen.

Ihr seit Angestellte eines Unternehmens, bezieht ein regelmäßiges Gehalt und seid somit über Euren Arbeitgeber für Eure Tätigkeit unfallversichert und sofern Eure Anstellung sozialversicherungspflichtig ist, seid ihr auch gesetzlich kranken- und rentenversichert.

Künstler unterliegen hingegen den Regeln der Künstlersozialkasse, um hier Mitglied zu werden muss man sich allerdings zunächst einmal mit den Statuten der KSK vertraut machen und schauen, wann man denn als Fotograf auch als Künstler eingestuft wird, ein wichtiger Aspekt ist, dass man eben keine handwerklichen, fotografischen Tätigkeiten ausübt! Der Vorteil einer Mitgliedschaft in der KSK liegt vor allem in der Kostenersparnis bei der Kranken- und Rentenversicherung. Der Künstler wird einem Angestellten gleichgestellt, er ist Mitglied der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung und trägt genau die gleichen Anteile an den Kosten, wie ein Angestellter. Das stellt eine immense finanzielle Erleichtung gegenüber einem selbständigen Handwerksfotografen dar. Die Unfallversicherung ist allerdings nicht Teil der Künstlersozialkasse, hier solltet ihr Euch privat absichern, denn ein Pflicht für eine Berufsgenossenschaft gibt es für Künstler nicht. Im Falle eines Arbeitsunfalls seit ihr also nicht abgesichert.

Die Tätigkeiten, die nicht in die Regeln der Handwerkskammern fallen (z.B. Bildjournalisten, Werbefotografen, Künstler, etc.) gehören zu den freien Berufen. Freiberufliche Fotografen haben bei der Auswahl ihrer Auftraggeber, der Art und Weise wie sie ihre Bilder machen und bei der gestalterischen Umsetzung dieser Bilder die freie Wahl.

Oftmals könnt Ihr als freiberuflicher Fotograf auch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse beantragen, nimmt diese Euch auf, so gelten die selben Regeln, wir für Künstler.

Doch sofern Euch die Künstlersozialkasse nicht auf nimmt, seit ihm mehr oder weniger einem handwerklichen Fotografen gleichgestellt, zwar unterliegt ihr nicht der Handwerkskammerpflicht, aber ihr müsst vollständig privat für Eure Krankenversicherung und Rentenversicherung sorgen! Auch von der Berufsgenossenschaft seit ihr nicht zwingend befreit, zumal eine Befreiung von der Pflicht Euch nicht von den Kosten einer Unfallversicherung befreit, denn Ihr solltet Euch so oder so gegen Arbeitsunfälle versichern. Die monatlichen Kosten eines freiberuflichen Fotografen sind also in der Regel nicht viel geringer, als die eines selbständigen Handwerkers, lediglich sein Arbeitsfeld ist ein anderes.

Falls Ihr langfristig plant und ein Studio mit Angestellten betreiben wollt, müsst ihr Euch noch über die genauen Regeln für Gewerbetreibende auseinandersetzen, denn sobald Angestellte und eigene Geschäftsräume dazukommen, geltet ihr als gewerbetreibende Unternehmer.


Angestellter, Selbständiger oder Freiberufler?

Die Regelarbeit als Fotograf ist heute eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit, das Angestelltenverhältnis gibt es nur noch selten, manche Museen und Theater bieten noch Arbeitsplätze für Angestellte Fotografen, meist bieten jedoch nur noch Fotostudios und manche industriellen Unternehmen Anstellungsverhältnisse an, die dann häufig auf Teilzeitbasis sind und bei eine Bezahlung knapp über dem Mindestlohn liegen. Es gibt natürlich Ausnahmen, die diese Regel bestätigen, doch die Regel bleibt langfristig die Selbständigkeit

Wer also in diesem Beruf tatsächlich arbeiten möchte, sollte sich von Anfang an klar darüber sein, dass seine Tätigkeit in der Selbständigkeit mündet. Die Aussicht darauf keinen Chef zu haben und nur für sich selbst Verantwortung zu tragen, erscheint vielen zunächst als große Verlockung:

  • sein eigener Chef sein
  • frei haben können, wann immer mal will
  • selbstbestimmt arbeiten
  • keine nervigen Gespräche mit Vorgesetzten

Doch man sollte auch nicht vergessen, das Selbständigkeit in der Regel mehr Arbeit bedeutet, als ein Angestelltenverhältnis. Es gibt keine geregelten Arbeitszeiten und eine hohe Selbstbeherrschung, denn frei haben zu können, wann man will, darf nicht dazu führen dauerhaft frei zu haben. Freizeit bedeutet in der Selbständigkeit, keine Bezahlung. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine vom Arbeitgeber bezahlten Urlaubstage und ein Angestelltenverhältnis bietet monatlich mehr Planbarkeit und Sicherheit.


Pressefotografen und Künstler

Anders als die Handwerksfotografen unterliegen die Bildjournalisten und die künstlerischen Fotografen nicht der Handwerksordnung!

Sie sind in der Ausübung ihrer jeweiligen Berufe frei und können frei über Inhalte Ihrer Bilder entscheiden, ohne sich an handwerkliche Regeln, wie beispielsweise den klaren Regeln eines Passfotos oder eines Portraitbildes halten.

Ansprechpartner für künstlerisch tätige Fotografen ist die Künstlersozialkasse:

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Service-Center: 04421 9734051500


Berufsgenossenschaftspflicht für Fotografen

Wer sich in Deutschland als Fotograf selbständig machen möchte, unterliegt der Pflichtmitgliedschaft der für Ihn zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Anders als in kaufmännischen Berufen in denen die Mitgliedschaft für Einzelunternehmer freiwillig ist, muss der Fotograf einer Berufsgenossenschaft beitreten.

Hier spielt es auch keine Rolle, ob die Tätigkeit handwerklich oder künstlerisch ausgeübt wird! Die ausgeübte Tätigkeit bestimmt lediglich die Zuordnung der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, können Sie beim Dachverband der gesetzlichen Unfallkassen erfragen.